Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um Immobilien auf einen Blick - von A bis Z

Bestellerprinzip Wohnimmobilien

Mietwohnungen:

Das Bestellerprinzip besagt grundsätzlich: Wer die Dienstleistung eines Immobilienmaklers beauftragt, muss die Kosten für den Makler zahlen. Dh. wenn der Vermieter die Vermarktung beauftragt, dann zahlt er auch die Maklercourtage. Dies gilt für Wohnraumimmobilien (Wohnungen und Häuser)

Verkauf Wohnungen / Einfamilienhäuser: ab Dez. 2020

Die Maklercourtage wird von beiden Parteien, Käufer und Verkäufer zu gleichen Teilen gezahlt.

Meldegesetz ab 01.November 2015

Seit dem 01.11.2015 gilt das neue Meldegesetz in Deutschland. Mieter müssen sich binnen 7 Tagen nach Umzug ummelden. Dazu benötigen Sie eine Bescheinigung des Vermieters mit dessen Personalangaben und Mietobjektangaben. Verstöße können mit Geldbußen geahndet werden. 

Bestellerprinzpip bei Mietwohnungen

Der Bundestag hat das Bestellerprinzip beschlossen.  Es gilt: Wer den Makler bestellt, muss den Makler bezahlten. Beauftragt der Vermieter den Makler mit der Vermietung seiner Wohnung, muss dieser auch die Maklerkosten tragen. Beauftragt der Kunde (Mieter) den Makler mit der Suche nach einer Wohnung, muss dieser den Makler bezahlen.

Energieausweis - Pflichtangaben bei Zeitungsartikeln

Durch die Novellierung der Energieeinsparverordnung zum 01.05.2014 sind auf Verkäufer und Vermieter neue Pflichten zugekommen. 

So muss bereits bei der ersten Besichtigung eines Objektes der Energieausweis im Original oder als Kopie vorliegen. Weiterhin müssen vorab in den Immobilienanzeigen sowie in den Printmedien als auch in einschlägigen Portalen und Homepages einige Pflichtangaben gemacht werden:

Handelt es sich um einen Verbrauchts- oder einen Bedarfsausweis? Wie hoch ist der Energiebedarf gemäß dieses Ausweises? Mit welchem Energieträger wird die Heizungsanlage betrieben und welches Baujahr hat diese. Bei Energieausweisen, die nach dem 01.05.2014 ausgestellt sind muss weiterhin die Energieeffizienzklasse angegeben werden. 

Da der Verstoß gegen diese neuen Pflichtangaben mit hohen Bußgeldern geahndet wird, welche jedoch erst ab 01.05.2015 verhängt werden soll, kommt es bereits jetzt zu sogenannten Abmahnwellen durch Anwälte. 

Bei der Erstellung des Energieausweises leisten wir Ihnen gerne Hilfestellung und vermitteln Sie weiter. Bitte sprechen Sie uns an. 

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Was passiert mit der Immobilie bei Schenkungen oder im Todesfall?

Schenkungen und Erbschaften sind in Deutschland steuerpflichtig.

Die Höhe der Steuer hängt dabei vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Objektes ab. Teilweise können erhebliche Steuern in der Erbschaft anfallen. Nicht so bei Immobilien, die im günstigsten Fall steuerfrei bleiben können.

Wichtig ist: Wird Wohneigentum an Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner vererbt, ist die steuerfrei, aber nur wenn das Objekt vom Erben noch zehn Jahre selbstgenutzt wird.

Bei Kindern gilt dies ebenfalls, jedoch nur bei Objekten mit einer Fläche bis zu 200 Quadratmetern.

Betrag

Steuerklasse I

Steuerklasse II

Steuerklasse III

bis 75.000

7 %

30 %

30 %

bis 300.000

11 %

30 %

30 %

bis 600.000

15 %

30 %

30 %

bis 6.000.000

19 %

30 %

30 %

bis 13.000.000

23 %

50 %

50 %

bis 26.000.000

27 %

50 %

50 %

über 26.000.000

30 %

50 %

50 %

Quelle: IVD - www.ivd.de

Flächen - Wohnflächenberechnung

Die Wohnflächenberechnung sowie in Miet- als auch in Kaufimmobilien muss korrekt sein, die Haftung hierfür liegt beim Vermieter / Verkäufer. Im November kippte der BGH die bis dato gültige Kulanzregelung von 10 % Abweichung. Wir erstellen für Sie eine korrekte Wohnflächenberechnung und geben Ihnen somit mehr Sicherheit. 

Grunderwerbsteuersatz

  • Baden-Württemberg: 5,0 Prozent
  • Bayern: 3,5 Prozent
  • Berlin: 6,0 Prozent
  • Brandenburg: 6,5 Prozent
  • Bremen: 5,0 Prozent
  • Hamburg: 4,5 Prozent
  • Hessen: 6,0 Prozent
  • Mecklenburg-Vorpommern: 5,0 Prozent
  • Niedersachsen: 5,0 Prozent
  • Nordrhein-Westfalen: 6,5 Prozent
  • Rheinland-Pfalz: 5,0 Prozent
  • Saarland: 6,5 Prozent
  • Sachsen: 3,5 Prozent
  • Sachsen-Anhalt: 5,0 Prozent
  • Schleswig-Holstein: 6,5 Prozent
  • Thüringen: 5,0 Prozent (Erhöhung auf 6,5 Prozent zum 1.1.2017 beschlossen)

Geldwäschegesetz

Der Makler fragt Sie nach Ihrem Personalausweis und möchte diesen kopieren / ablichten? 

Nicht nur die Finanzbranche, sondern auch Immobilienmakler unterliegen dem 2008 in Kraft getretenen Geldwäschegesetz. In den letzten Jahren hat die Umsetzung der daraus resultierenden Pflichten niemand kontrolliert, dies hat sich nun in 2014 geändert. Die Maklerbranche ist gemäß § 3 des Geldwäschegesetzes verpflichtet und legitimiert jeden Kunden zu identifizieren und dies auch zu dokumentieren. Das heißt für uns, dass wir bei jedem Besichtigungstermin eines Kaufobjektes, ebenso bei der Übersendung von Exposes Ihre Identifikationsdaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) und eine Kopie Ihres Ausweises erfassen müssen. Sollten wir dies nicht tun wird uns bei den durchgeführten Kontrollen ein Bußgeld auferlegt.

Nähere Informationen erhalten Sie unter: 
http://www.add.rlp.de/Kommunale-und-hoheitliche-Aufgaben,-Soziales/Ordnungswesen,-Hoheitsangelegenheiten/Geldwaeschegesetz/

Kosten 

Zu dem Kaufpreis der von Ihnen ausgewählten Immobilie kommen zusätzliche Kosten auf Sie zu, welche Sie mit einkalkulieren müssen: Grunderwerbssteuer (5 % des Kaufpreises), Notarkosten (ca. 1,5 % des Kaufpreises), Eintragung im Grundbuch, Maklerkosten (3,57 % des Kaufpreises)